Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen
für den 41. Norddeutschen Kunsthandwerkermarkt
vom 18. – 20. Mai 2024 in Süderschmedeby

1) Teilnahmevoraussetzungen
Am Norddeutschen Kunsthandwerkermarkt können Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker teilnehmen,
a) die nachweisen, dass sie in der Handwerksrolle der für sie zuständigen Handwerkskammer geführt werden und/oder
b) die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Kunsthandwerks oder des Bundesverbandes Bildender Künstler sind und/oder
c) die von einer Beratungsstelle für Formgebung auf Kammer-, Landes- oder Bundesebene benannt oder empfohlen wurden.
Ein ordnungsgemäß angemeldetes Gewerbe für den Bereich des ausgestellten Kunsthandwerks wird ebenso vorausgesetzt. Ausnahmen von diesen Voraussetzungen sind nur in Einzelfällen möglich, sofern die Arbeiten der Bewerberin bzw. des Bewerbers den Veranstalter in geeigneter Weise überzeugen können. Die Entscheidung über Ausnahmen liegt einzig beim Veranstalter.

2) Verkaufsobjekte / Handelsware
Handelsware ist auf dem Markt nicht erlaubt. Nur von der Ausstellerin bzw. dem Aussteller selbst oder im Betrieb der Ausstellerin bzw. des Ausstellers gefertigte Arbeiten dürfen auf dem Markt ausgestellt und verkauft werden. Ausstellerinnen und Aussteller, die auch nur teilweise zugekaufte Handelsware auf dem Markt anbieten wollen, bitten wir von einer Anmeldung abzusehen! Wer dennoch Handelsware auf dem Markt anbietet, wird einen sofortigen Platzverweis erhalten.

3) Anwesenheit / Vorführungen auf dem Markt
Die/Der Angemeldete muss persönlich an den Markttagen an ihrem/seinem Stand anwesend sein. Ausnahmen hiervon sind nur unter vorheriger Absprache möglich. Es wird gewünscht, dass jede Kunsthandwerkerin und jeder Kunsthandwerker an den Markttagen praktische Arbeit ihres bzw. seines Bereiches demonstriert, sofern es das Gewerk zulässt.

4) Standflächen / Stände / Strom
Alle Standflächen sind im Freien. Die vorgesehenen Standreihen sind in der Regel 3 m (mindestens aber 2,50 m) tief. Sie sind rund um die Gebäude der Galerie Hansen angeordnet. Wünsche zum Standort können bei der Anmeldung angegeben werden, jedoch liegt die endgültige Zuweisung beim Veranstalter. Stände selbst stehen nicht zur Verfügung; jede Ausstellerin/jeder Aussteller hat selbst für einen wind- und wetterfesten Stand zu sorgen, da sich alle Standplätze auf dem Außengelände befinden. Attraktive und sichere Stände sind schon aus eigenem Interesse erforderlich, „Verkaufsanhänger“ auf dem Markt nicht zugelassen. Stromanschlüsse für Lichtstrom stehen zur Verfügung, Verlängerungskabel und Abzweigdosen sind selbst mitzubringen. Der Anschluss von elektrischen Heizgeräten jeglicher Art ist ausdrücklich verboten.

5) Fahrzeuge / Camperplätze / Unterkünfte
Alle Fahrzeuge sind während des Marktes außerhalb des Marktgeländes abzustellen. Hierfür stehen Park- und Camperplätze bereit. Toiletten, Dusch- und Waschgelegenheiten sind vorhanden. Für andere Unterkunftsmöglichkeiten hat die Ausstellerin bzw. der Aussteller selbst zu sorgen.

6) Aufbau / Öffnungszeiten
Der Markt wird am Sonnabend, den 18. Mai 2024 um 10.00 Uhr eröffnet. Der Aufbau der Stände muss aber bereits am Vortag (Freitag, 17. Mai) erfolgen. Die Zuweisung der Standflächen und der Aufbau beginnen um 10 Uhr. Während der Öffnungszeiten des Marktes (Samstag bis Montag, 10.00 – 18.00 Uhr) müssen die Stände geöffnet und besetzt sein.

7) Standmieten / Verhinderung / Ausfall / Erstattung
Es können nur volle Meter gebucht werden. Standmieten sind in vollem Umfang und im Voraus im Zusammenhang mit der Anmeldung zu zahlen. Wenn eine Ausstellerin bzw. ein Aussteller am Markt nicht teilnehmen kann oder will, verfällt die Standmiete zugunsten des Veranstalters. Muss der Markt bis 10 Wochen vor Beginn ohne Verschulden des Veranstalters abgesagt werden, erfolgt eine Rückerstattung der bereits gezahlten Brutto-Standmiete abzüglich 20%. Bei einer kurzfristigeren durch den Veranstalter nicht verschuldeten Absage des Marktes werden die zu erstattenden Standmieten durch die bis zu dem Zeitpunkt entstandenen Kosten für die Marktvorbereitung reduziert.

8) Amtliche Verordnungen
Veranstalter und Teilnehmer sind u.U. an amtliche Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung von Hygiene-Vorschriften, Abstandsregelungen, Zugangsbeschränkungen zum Markt insgesamt oder zu einzelnen Gebäuden/Einrichtungen gebunden. Diese gelten in der zum Zeitpunkt des Marktes gültigen Fassung der Verordnungen seitens der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Schleswig-Flensburg.

9) Bewerbungen / Anmeldung / Teilnahme
Für die Teilnahme notwendig sind entweder

– eine formlose und fristgerechte Bewerbung, die Zusage/Einladung des Veranstalters und die fristgerechte Anmeldung über das (nur nach einer Zusage verschickte) Anmeldeformular

oder

– die Einladung des Veranstalters und die fristgerechte Anmeldung über das mit der Einladung verschickte Anmeldeformular.

Eine direkte Anmeldung ist nicht möglich.

Bewerbungsunterlagen für den Markt 2024 (aus denen hervorgeht, dass eine Bewerberin/ein Bewerber den obigen Teilnahmebedingungen entspricht und mit denen sich die Marktverantwortlichen ein Bild von deren/dessen kunsthandwerklichen Produkten machen können) senden Sie bitte bis spätestens 15. Dezember 2023 per Post zusammen mit einem ausreichend frankierten Rückumschlag an die folgende Adresse:

Norddeutscher Kunsthandwerkermarkt
Christian Seiffert
Westerfeld 4
24885 Süderschmedeby

Tel.: 04638 / 210 390

Bewerbungen, die nach dem 15.12.2023 eingehen, können aus organisatorischen Gründen nicht bearbeitet werden. Die schriftlichen Zu- und Absagen werden voraussichtlich bis Ende Januar 2024 verschickt.

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